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Aus einem SNF-Forschungsprojekt hat die FH Graubünden folgende Empfehlungen für die Gemeindekommunikation ausgearbeitet:
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Kommunikativer Umsetzungsspielraum
- Bei der Information über politische Rechte haben die Gemeinden wenig Spielraum. Sie müssen die freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe (Art. 34 Abs. 2 BV) und die daraus resultierende Wahl- und Abstimmungsfreiheit beachten.
- Im Bereich der aktiven und passiven Information über staatliche Tätigkeiten (v.a. Gemeindemitteilungen) halten sich die Gemeinden an ihren Informationsauftrag. Der Informationsauftrag verlangt, dass die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend informiert wird. Wir empfehlen die sinngemässe Anwendung der Grundsätze der Information und Kommunikation des Leitbilds der Konferenz der Informationsdienste (KID) des Bundes. Dabei ist insbesondere wichtig, dass die Mitteilungen als Äusserungen der Gemeinde erkennbar sind (sog. «Transparenzgebot»).
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Verantwortlichkeit und Konzept
- Die Gemeinden bündeln und professionalisieren ihre Kommunikationsressourcen – sinnvollerweise mit einer spezifisch ausgebildeten Person als Kommunikationsverantwortlicher.
- Die Gemeinden erstellen ein Kommunikationskonzept als Teil der Gesamtstrategie und überarbeiten dieses regelmässig. Inhaltlich nehmen sie dabei insbesondere auch Stellung zum Einsatz von Social Media.
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Webseite und Social Media
- Die kommunale Webseite ist das zentrale und umfassende Instrument der Gemeindekommunikation und deshalb auch für die Publikation von amtlichen Mitteilungen geeignet.
- Der Einsatz von Social Media sollte strategisch geplant werden, da der Aufwand nicht zu unterschätzen ist. Unter Umständen ist ein Verzicht konsequenter (insb. kleinere und mittlere Gemeinden). Es empfiehlt sich, ein Monitoring (Person für Moderation und Etikettenwahrung) durchzuführen.
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Kommunikationsinstrumente
- Es ist darauf zu achten, Gemeindekommunikation nicht mit journalistischer Arbeit zu vermischen. Dies gilt besonders für die inzwischen weit verbreitete Gemeindezeitung. Kernaufgabe eines qualitativ hochstehenden (Lokal-)Journalismus ist die kritische Berichterstattung zu politischen Geschehnissen und Entscheidungen von lokalen Akteur/innen. Für den Journalismus gelten die Richtlinien des Schweizerischen Presserates. Die Gemeindezeitung ersetzt die (unabhängige) Lokalzeitung nicht, welche die Themen journalistisch aufarbeitet.
- Viele Gemeinden haben ein unabhängiges lokaljournalistisches Medium als Amtsanzeiger definiert und ermöglichen dadurch die Verknüpfung der amtlichen Anzeigen mit journalistischen Inhalten. Dies erhöht die Beachtung der amtlichen Mitteilungen. Wir empfehlen, auch beim Wechsel auf eine digitale Version eine Kombination mit unabhängigen journalistischen Inhalten unter Beachtung des Transparenzgebotes zuzulassen.
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Zusammenarbeit mit Medien
- Wir empfehlen den Gemeinden eine schnelle Reaktion auf Medienanfragen. Dabei sollte die gemeindeinterne Ansprechperson vorgängig definiert sein und nicht ändern. Den Medien empfehlen wir, ebenfalls fixe Ansprechpersonen zu definieren, welche wenn immer möglich über mehrjährige journalistische Praxis verfügen. So kann ein Beziehungsnetz zu den Vertreter/innen der Gemeinde aufgebaut werden.
- Verschiedene Gemeinden unterstützen den Lokaljournalismus finanziell. Dies hilft, qualitativ hochwertigen Lokaljournalismus am Leben zu erhalten. Je nach Ausgestaltung geht dies zu Lasten der Unabhängigkeit des Lokalmediums.
E021 Teamelement