Section Massnahmen Übersicht
2 - Amtliche Mitteilungen im digitalen Publikationsorgan
Die Gemeinde muss wichtige Entscheide und Erlasse öffentlich publizieren, damit die Einwohnerinnen und Einwohner Bescheid wissen. Mit der Veröffentlichung im offiziellen Publikationsorgan beginnt auch die Rechtsmittelfrist, in der Betroffene Einsprache erheben können. Die Publikation dient mit anderen Worten dazu, Rechtsverbindlichkeit herzustellen (vgl. z.B. § 7 Gemeindegesetz ZH). Amtliche Mitteilungen sind z.B. Baugesuche, Gesetze, Wahlergebnisse, Beschlüsse der Gemeindeversammlung etc.
Neben der Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen in einem gedruckten Publikationsorgan (vgl. Kommunikationsinstrument Nr. 1) besteht die Möglichkeit, amtliche Mitteilungen in digitaler Form zu publizieren. Für den Entscheid müssen allerdings zuerst die rechtlichen Vorgaben geklärt werden, die vielfach auf kantonaler Ebene gesondert geregelt sind (vgl. z.B. § 7 Abs. 3 Gemeindegesetz ZH). In digitaler Form können die amtlichen Mitteilungen beispielsweise auf einer Plattform eines Drittanbieters oder des Kantons erscheinen.
Mit der Publikation amtlicher Mitteilungen in digitaler Form können im Vergleich zum Print-Medium Kosten gespart werden. Durch den Verzicht auf die Verbindung mit journalistischen Inhalten, schwindet das Interesse der breiten Bevölkerung an einer regelmässigen Lektüre. Es entsteht bei den Leserinnen und Lesern eine «Holschuld». Sinnvollerweise werden die amtlichen Mitteilungen deshalb zusätzlich in einem weiteren Kommunikationsinstrument zur Information publiziert (siehe Kommunikationsinstrument Nr. 3).
Praxisbeispiele:
Material und Beispiele finden Sie unter den Links nebenan.
Studie der FH Graubünden:
Gemäss der Studie der FH Graubünden publizieren inzwischen über die Hälfte der Gemeinden (57.5%) Mitteilungen in einem offiziellen digitalen Medium. Bei Mitteilungen in einem offiziellen Print-Medium sind es 85.7% und bei amtlichen Mitteilungen auf der Gemeinde-Webseite 90.3% (Studie: Abb. 53, S. 57).
Empfehlung:
Wir empfehlen, auch beim Wechsel auf eine digitale Version der amtlichen Mitteilungen eine Kombination mit unabhängigen journalistischen Inhalten zuzulassen. Dies erhöht die Beachtung der amtlichen Mitteilungen.
- Adliswil ZHhttps://www.adliswil.ch/newsarchiv/1823051
- Kanton St. Gallenhttps://publikationen.sg.ch/amtliche-publikationen/
- Kanton Wallishttps://www.vs.ch/de/web/communication/bo
- Repubblica e Cantone Ticinohttps://foglioufficiale.ti.ch/#!/gazette
- Vorgaben zur amtlichen Publikation (Kanton Zürich)https://www.zh.ch/de/politik-staat/wahlen-abstimmungen/vorgaben-zur-amtlichen-publikation.html
- ePublikation für Gemeinden und Städte (Schweizer Gemeinde)https://www.chgemeinden.ch/de/projekte/epublikation-fuer-gemeinden-und-staedte/