Section Massnahmen Übersicht
3 - Amtliche Mitteilungen auf der Gemeinde-Webseite
Die Gemeinde muss wichtige Entscheide und Erlasse öffentlich publizieren, damit die Einwohnerinnen und Einwohner Bescheid wissen. Mit der Veröffentlichung im offiziellen Publikationsorgan beginnt auch die Rechtsmittelfrist, in der Betroffene Einsprache erheben können. Die Publikation dient mit anderen Worten dazu, Rechtsverbindlichkeit herzustellen (vgl. z.B. § 7 Gemeindegesetz ZH). Amtliche Mitteilungen sind z.B. Baugesuche, Gesetze, Wahlergebnisse, Beschlüsse der Gemeindeversammlung etc.
Die Webseite einer Gemeinde eignet sich nicht nur dafür, freiwillige Mitteilungen zu publizieren (siehe Kommunikationsinstrument Nr. 4), sondern auch um amtliche Mitteilungen zu veröffentlichen (siehe auch Kommunikationsinstrument Nr. 1 und 2). Der Vorteil aus Sicht der Bevölkerung besteht darin, dass die Informationen auf einen Blick ersichtlich sind, unabhängig davon um welche Art der Information es sich handelt. Zudem muss keine Abo-Gebühr bezahlt werden, sofern die amtlichen Mitteilungen in einem (Lokal-)Medium erscheinen. Die Bevölkerung unterscheidet i.d.R. nicht zwischen gesetzlich vorgeschriebener oder freiwilliger Kommunikation.
Bei amtlichen Mitteilungen muss jedoch zuerst das offizielle Publikationsorgan definiert und dokumentiert werden. Wenn das amtliche Publikationsorgan z.B. ein (Lokal-)Medium oder eine digitale Plattform des Kantons ist, können auf der Gemeinde-Webseite die amtlichen Publikationen lediglich zur Information zusätzlich aufgeführt werden.
Praxisbeispiele:
Material und Beispiele finden Sie unter den Links nebenan.
Studie der FH Graubünden:
Gemäss der Studie der FH Graubünden zur Gemeindekommunikation werden bei 90.3% der Gemeinden amtliche Mitteilungen auf der Gemeinde-Webseite publiziert. Es ist damit das meistgenutzte Kommunikationsinstrument (Studie: Abb. 53, S. 57).
Empfehlung:
Die kommunale Webseite ist das zentrale und umfassende Instrument der Gemeindekommunikation und deshalb auch für die Publikation von amtlichen Mitteilungen geeignet. Deshalb muss diese noch einfacher bedienbar sein und die Informationen müssen noch schneller und einfacher aufgefunden werden können.
- Commune de Champéry VShttps://www.admin-champery.ch/fr/administration/pilier-public/publications-officielles/publications-officielles-lm
- Comune di Massagno TIhttps://massagno.ch/Albo-comunale
- St. Moritz GRhttps://www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/amtliche-anzeigen
- Uetikon am See ZHhttps://www.uetikonamsee.ch/amtsmitteilungen